Die Schiesspflicht dauert bis zum 40. Altersjahr. Man kann aus verschiedenen Gründen von der Schiesspflicht befreit werden. Die Schiesspflicht muss in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. In unserer Gemeinde können Sie sich an die Schützengesellschaft Hofstetten-Flüh wenden.
Auskünfte erhalten Sie auch vom Sektionschef.

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